05.03.05.15 (Nordrhein-Westfalen) Instandhalten von Betriebsmittelsystemen (Systemmechaniker/-in)
- Laufende Nr
- 227
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03.
- SYS_3
- 05.03.05
- SYS_4
- 05.03.05.15
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Mechanik
- ERAAA
- Instandhalten von Betriebsmittelsystemen (Systemmechaniker/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 12
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten
Analysieren von Fehlern und Störungen an Betriebsmittelsystemen mit mechanischen, hydraulischen, pneumatischen Komponenten (z.B. Anlagen, Einrichtungen, Transferstraßen), ggf. unter Anwendung von Diagnosesystemen. Art und Umfang der Störungs- und Schadensbehebung innerhalb bestimmter Grenzen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festlegen und durchführen. In wichtigen Fällen den Vorgesetzten informieren und Vorschläge zur Schadensbehebung machen. Die instandgesetzten Anlagen auf sachgerechte
Ausführung nachprüfen und in Betrieb nehmen. Maschinensteuerungen anpassen, Bearbeitungsprogramme korrigieren, Testläufe durchführen und entsprechende Dokumentation erstellen.
Bediener einweisen. Umfangreiche und schwierige Reparaturen, Erweiterungen und Umbauten durchführen bzw. unterstützen. Anfertigen von Ersatzteilen, Zuatz- und Hilfseinrichtungen nach Zeichnung, Skizze, Muster oder Anweisung. Schwachstellen analysieren und beseitigen bzw. Vorschläge zur Schwachstellenbeseitigung erarbeiten und z.B. für Neubeschaffungen/-konstruktionen einbringen. Bei der Demontage und Montage elektrischer Baugruppen mitarbeiten.
Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Durchführen schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Betriebsmittelsystemen nach vorliegenden Wartungsplänen. Ggf. Wartungsstandards nach Rücksprache anpassen. Optimierung der Betriebsmittelsysteme unter Berücksichtigung der geforderten Fertigungsqualität und der Betriebsmittelverfügbarkeit.
Erstellen von Neuanfertigungen
Neuanlagen und Erweiterungen nach vorgegebenen Plänen erstellen.
Führen von Mitarbeitern
Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Kenntnisse der Betriebsmittel, deren Funktionsweise sowie deren Montage und Demontage abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Industriemechaniker/-in Fachrichtung Betriebstechnik, sowie wegen Anpassung von Wartungsstandards und Optimierung ganzer Systeme zusätzliche Fachkenntnisse, die einer einjährigen Fachausbildung entsprechen bzw. gleichwertig sind. | 9 | 69 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Für erforderliche Kenntnisse über Aufbau und Funktionsweise der komplexen Betriebsmittel sowie für die Durchführung von Fehlerdiagnosen, für die Feststellung von Art und Umfang der Schadensbehebung sowie für die Durchführung schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten und Berücksichtigung der Fachkenntnisse nach Stufe 9 bis zu drei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Durchführung von Fehlerdiagnosen, die Feststellung von Art und Umfang der Schadensbehebung sowie die Durchführung schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten beinhalten einen große Spielraum. | 4 | 30 |
| 3. | Kooperation Regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Bereichen bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten; erforderliche Abstimmungen bei wichtigen Fällen. Allerdings weitergehende Abstimmungen bei Schwachstellenanalysen und deren Umsetzung. | 4 | 15 |
| 4. | Mitarbeiterführung Anleiten und Unterweisen sowie Unterstützen von Mitarbeitern. | 2 | 5 |
| Punkte Gesamt | 125 |